Kurzzeitpflege Schwerin
Besonders für pflegende Angehörige ist der Spagat zwischen Pflege und den eigenen Bedürfnissen schwer zu händeln. Die Fürsorge unserer Lieben steht immer an erster Stelle. Dabei vergisst man oft sich selbst. Wichtig ist: Wenn es mir gut geht, geht es auch meinem Umfeld gut.
Unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die Menschen mit einem Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit selbst versorgen. Ob ältere Menschen, Menschen mit einer Behinderung oder Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern, unser geschultes Fachpersonal sorgt dafür, dass sich Ihre Angehörigen rundum wohlfühlen und eine erholsame Zeit bei uns verbringen werden.
Wir kümmern uns liebevoll um Ihre Angehörigen und gehen individuell auf die Bedürfnisse eines Jeden ein.


Leistungen der Kurzzeitpflege Schwerin
Kurzzeitpflege
- Grundlage: § 42 SGB XI
- für Menschen, die nach einem Reha- bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund von Einschränkungen sich nicht allein in der eigenen Häuslichkeit versorgen können
- Kurzzeitpflege muss in einer vollstationären Einrichtung durchgeführt werden
- Pflegegrad 2 – 5 muss vorhanden sein
- Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
- Gesamtbetrag kann auf bis zu 3.224,- € pro Jahr aus Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden
- Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegedürftigkeit ohne Pflegegrad
- Grundlage: § 39 c SGB V
- für Menschen, die nach einem Reha- bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund von Einschränkungen sich nicht allein in der eigenen Häuslichkeit versorgen können
- Kurzzeitpflege muss in einer vollstationären Einrichtung durchgeführt werden
- Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
- Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse
Verhinderungspflege
- Grundlage: § 39 SGB XI
- für Menschen, deren Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit usw. verhindert ist
- PG 2 – 5 muss vorhanden sein
- die Pflegeperson muss eine Mindestpflegezeit von 6 Monaten vorweisen
- Kostenübernahme durch Pflegekasse max. 1.612,- € pro Jahr
- Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Unsere Einrichtung der Kurzzeitpflege in Schwerin
Seit dem Jahr 2000 wird das spezielle Pflegeangebot der Kurzeitpflege / Urlaubs- und Verhinderungspflege durch die Volkssolidarität Kreisverband Schwerin / NWM e. V. angeboten. Unsere Einrichtung verfügt über 8 Einzelzimmer und 5 Doppelzimmer. Jedes Zimmer ist mit einem Fernseher, Telefon, Sanitärbereich (teilweise) und einer Rufanlage ausgestattet. In unserem gemütlichen Tagesraum können Sie den Blick in unseren schönen Garten genießen, welcher bei sonnigem Wetter zum Verweilen einlädt.
Unser Team wird Sie in unserer Kurzzeitpflege Schwerin liebevoll und professionell versorgen und unterstützen. Egal wohin es nach Ihrem Aufenthalt geht, wir werden Sie gut vorbereiten.

Eines unserer Zimmer




Unser Angebot im Überblick:
Unser Angebot richtet sich an:
Wir beraten Sie gern!
Pflegefachberatung Schwerin / Nordwestmecklenburg
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Kurzzeitpflege Schwerin
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Ambulanter Pflegedienst Schwerin
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Pflegeheim Gadebusch
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Tagespflege Gadebusch
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Ambulanter Pflegedienst Gadebusch/Umgebung
Montag – Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 14:00 Uhr
Unsere Einrichtungen im Überblick

Volkssolidarität – lokal und bundesweit
Der Volkssolidarität Bundesverband e. V. vertritt die Interessen der Mitglieder und sozialen Dienstleister des Verbandes auf Bundesebene. Im Mittelpunkt seines Agierens stehen soziale Gerechtigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen aller Generationen.
Seit 75 Jahren für ein soziales Nordwestmecklenburg
Miteinander – Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken