Gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung muss jeder Verdacht auf Infektion, also auch ein positiver Schnelltest, an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Gemeldet werden dabei folgende Angaben: Name, die Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person. Die zuständigen Gesundheitsämter übermitteln die Informationen zu COVID-19-Fällen elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI, allerdings ohne Name, Wohnort und Kontaktdaten der Betroffenen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des RKI auf www.rki.de